BOS | Allgemeine Informationen
Die Berufsoberschule führt Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung oder Berufserfahrung:
- in einem Jahr (Jahrgangsstufen 12) zur allgemeinen Fachhochschulreife.
- in zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 12 und 13) zur fachgebundenen Hochschulreife.
- mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache sogar zur allgemeinen Hochschulreife.
Die Berufsoberschule Memmingen vermittelt eine allgemeine und fachtheoretische Bildung.
Sie führt folgende Ausbildungsrichtungen:
- Technik (12. und 13. Jahrgangsstufe)
- Wirtschaft (12. und 13. Jahrgangstufe)
Die nachfolgende Stundentafel zeigt einen Überblick über die Anzahl und Art der Pflichtstunden in den jeweiligen Ausbildungsrichtungen und Jahrgangsstufen.
Stundentafel BOSAufnahmevoraussetzungen
Schulische Aufnahmevoraussetzung ist der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses. Zeugnisse staatlich nicht anerkannter privater Schulen sind keine ausreichenden Vorbildungsnachweise.
Berufliche Aufnahmevoraussetzung ist
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinn des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder
- eine schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung oder
- eine bestandene Anstellungsprüfung in einer Laufbahn des mittleren oder gehobenen Dienstes oder eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung.
Die Aufnahme erfolgt in die Ausbildungsrichtung, für die die Berufsausbildung oder Berufserfahrung einschlägig ist. In eine der beruflichen Vorbildung nicht entsprechende Ausbildungsrichtung kann nur aufgenommen werden, wer zusätzlich eine für die angestrebte Ausbildungsrichtung einschlägige mindestens einjährige Berufstätigkeit in Vollzeit-beschäftigung oder das erfolgreiche Durchlaufen einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule nachweist.
Eignung
Die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule wird nachgewiesen durch:
- die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
- einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss.
Feststellungsprüfung
Wer diese Eignungsbedingungen nicht erfüllt, muss an einer schriftlichen Feststellungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik teilnehmen und dort einen Notendurch-schnitt von mindestens 3,5 erreichen, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf. Die Feststellungsprüfung entfällt in den Fächern, in denen im Zeugnis der mittleren Reife eine Note von mindestens 3 vorliegt.
Wer im Zeugnis der mittleren Reife in einem der o.g. Fächer (z. B. Mathematik) keine Note nachweist, muss ebenfalls an einer Feststellungsprüfung in dem betreffenden Fach teilnehmen.

