FOS | FOS Vorkurs
Informationen zum Vorkurs an den Fachoberschulen
Seit vielen Jahren fordert der Landeselterverband der Fachoberschulen (LEV) für Schülerinnen und Schüler, die vom M-Zug der Hauptschulen oder vom H-Zweig der Wirtschaftsschulen auf die Fachoberschulen wechseln, unterstützende Maßnahmen, um deren Unterrichtserfolg zu verbessern. Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass knapp über 40 % der M 10 Absolventen an der Probezeithürde scheitern, bei den Wirtschaftsschülern des H-Zweiges liegt der Misserfolg bei 34 % (bei Bewerben von Gymnasien bei 12 % und bei denen von Realschulen bei 15 %).
Dem hat nun das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit der Genehmigung von Vorkursen an den Fachoberschulen Rechnung getragen.
Wichtige Hinweise
- Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des M-Zugs der Hauptschule oder des H-Zweigs der Wirtschaftsschule.
- Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Maßnahme ist eine Eignungsbescheinigung der jeweiligen Hauptschule bzw. Wirtschaftsschule (s. Anlage), aus der hervorgeht, dass die Schülerin oder der Schüler aufgrund der bisher gezeigten Leistungen voraussichtlich für den Besuch der Fachoberschule geeignet ist und voraussichtlich im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (Hauptschule) erhält bzw. in den Fächern Deutsch und Englisch (im H-Zweig der Wirtschaftsschule, wenn keine Note im Fach Mathematik vorliegt) erreichen wird.
- Der Vorkurs umfasst jeweils eine Jahreswochenstunde in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik und beginnt in der Regel zum Halbjahr mit 6 Wochenstunden.
- Die Mindestzahl der Schülerinnen und Schüler wird auf 12 festgelegt.
- Der Unterricht findet bis zu den Abschlussprüfungen am Freitagnachmittag (3 Unterrichtsstunden) statt. Danach wird der Unterricht an drei Vormittagen mit je 6 Stunden erfolgen. Die Teilnahme ist für angemeldete Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
- In jedem Fach werden eine Schulaufgabe und zwei sonstige Leistungen erhoben.
- Die Schüler erhalten am Ende des Vorkurses eine Bescheinigung über die erzielten Leistungen. Diese Bescheinigung hat jedoch weder auf den Eintritt in die FOS noch auf die Probezeit Auswirkungen.

