FOS | FOS 13
Im Freistaat Bayern wurde zum Schuljahr 2008/09 die Berufliche Oberschule flächendeckend eingeführt. Zu dieser Beruflichen Oberschule gehören die beiden Schularten Fachoberschule (FOS) und Berufsoberschule (BOS).
Ebenfalls zum Schuljahr 2008/09 neu wurde die Fachoberschule um eine 13. Jahrgangsstufe erweitert. Damit führt auch die FOS – wie bisher die Berufsoberschule – mit der 1. Fremdsprache (Englisch) zur „Fachgebundenen Hochschulreife“ und mit einer weiteren Fremdsprache (i.d.R. Französisch, Latein, Spanisch, Italienisch oder Russisch) zur „Allgemeinen Hochschulreife“, d.h. zum Abitur.
Diese 13. Klasse können Schülerinnen und Schüler besuchen, die im Zeugnis der Fachhochschulreife (= Fachabitur) einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule eine Durchschnittsnote von mindestens 2,8 erreicht haben.
Das hervorragende Abschneiden der Absolventen im Schulversuch hat gezeigt, dass diese Notenhürde, die höchstens von ca. 35 % eines Prüfungsjahrganges erzielt wird, vernünftig gesetzt ist.
Nachweis der 2. Fremdsprache
Die 2. Fremdsprache, die zum Allgemeinen Abitur notwendig ist, kann nachgewiesen werden durch:
- den Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 12 und 13 der Fachoberschule (Wahlpflichtunterricht), wobei in der 13. Jahrgangsstufe mindestens 4 Punkte (Note 4) erzielt werden müssen
- durch die mit mindestens 4 Punkte (Note 4) abgelegte Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache
- durch mehrjährigen versetzungserheblichen Unterricht in der zweiten Fremdsprache in den allgemein bildenden Schulen, wenn im Zeugnis der abschließenden Jahrgangsstufe mindestens die Note 4 erzielt wurde
- durch ein vom Staatsministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis

